Benutzungsordnung
für die Lerchenkopfhütte und das angrenzende Freizeitgelände der Ortsgemeinde Bärenbach
- Die Lerchenkopfhütte und das angrenzende Freizeitgelände kann von jedermann mit den bestehenden Anlagen und Inventar ganzjährig angemietet werden.
- Anmeldungen haben zeitgerecht beim Ortsbürgermeister zu erfolgen.
- Die Anlagen sind nach Inanspruchnahme sauber und funktionstüchtig zu verlassen. Anfallender Müll ist vom Benutzer über die öffentlichen Müllbeseitigungsanlagen selbst zu entsorgen.
- Feuerholz für die Grillanlage ist mitzubringen. In dem angrenzenden Wald darf kein Holz eingeschlagen werden.
- Die Benutzung des Freizeitgeländes und der baulichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung der Ortsgemeinde wird im gesetzlich zulässigen Umfange ausgeschlossen.
- Etwaige Schäden auf dem Freizeitgelände und seinen Einrichtungen sind dem Ortsbürgermeister zu melden.
- Musikgeräte sind so einzustellen, dass kein ruhestörender Lärm (gemäß der geltenden gesetzlichen Bestimmungen) in den Ortsbereich eindringen kann.
- Für die Anmietung der Lerchenkopfhütte und dem vorhandenem Inventar wird ein Benutzungsentgelt in Höhe von 120,00 € je Nutzungstag erhoben. Ausswärtige Nutzer haben ein Benutzungsentgelt in Höhe von 150,00 € zu entrichten.
- Die Übergabe und Rückübernahme erfolgt durch die von der Ortsgemeinde dazu beauftragte Person gegen Entgelt. Zeitansatz je 0,5 Stunden (= 1 Std).
- Ortsansässige Vereine können die Lerchenkopfhütte zu Feierlichkeiten ohne Zahlung eines Benutzungsentgeltes, jedoch gegen Erstattung der Strom- und Wasserkosten in Höhe von 50,00 €, benutzen.
- Für die Anmietung der Lerchenkopfhütte und dem vorhandenem Inventar wird von Kinder- und Jugendgruppen ein Benutzungsentgelt in Höhe von 40,00 € je Nutzungstag erhoben.
- Bei mehrtägiger Nutzung / Anmietung der Lerchenkopfhütte beträgt das Benutzungsentgelt für jeden weiteren Folgetag 50% des Benutzungsentgeltes der Punkte 8 bis 11.
Die Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Benutzungsordnung vom 28.05.1991 und alle übrigen entgegenstehende ortsrechtlichen Vereinbarungen außer Kraft.
Bärenbach, den 21.09.2004
Schmidt
Ortsbürgermeister