Ortsgemeinde Bärenbach

Herzlich willkommen

Benutzungsordnung

für das „ Bürgerhaus am Lerchenkopf „  in Bärenbach

  1. Das Bürgerhaus steht allen Bürgern der Gemeinde, Vereinen, kirchlichen Einrichtungen und darüber hinaus auswärtigen Interessenten im Rahmen dieser Benutzungsordnung für private Feierlichkeiten wie Taufen, Kommunionen, Konfirmationen, Hochzeiten, Jubiläen und Trauerfeiern oder für sonstige Veranstaltungen zur Verfügung. Das Poltern am Bürgerhaus ist grundsätzlich nicht gestattet!
  2. Die Benutzung der Räume ist rechtzeitig beim Ortsbürgermeister schriftlich zu beantragen.Bei Kommunionen und Konfirmationen gilt als rechtzeitig, wenn die Benutzung sechs Monate vorher beantragt wird. Bei mehreren Anträgen entscheidet , soweit keine andere Lösung erzielt werden kann, das Los. Bei allen anderen Anträgen entscheidet grundsätzlich die Reihenfolge des Einganges.Bürger der Gemeinde genießen das Vorrecht gegenüber auswärtigen Bewerbern.
  3. Von allen Benutzern wird erwartet, daß sie die benutzten Räume, die Zugänge, das  Mobiliar und die übrigen Einrichtungsgegenstände pfleglich und schonend behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand auch wieder verlassen. Die Endreinigung ist vom Benutzer vorzunehmen. Die Endabnahme erfolgt durch die von der Ortsgemeinde dazu beauftragte Person. Die Rückgabe der benutzten Räume an die Ortsgemeinde hat spätestens im Laufe des folgenden Tages zu erfolgen. Ist für diesen Tag eine weitere Veranstaltung terminiert, so wird der Termin für die Rückgabe zuvor vom Ortsbürgermeister festgesetzt.
  4. Das vorhandene Mobiliar und das Geschirr kann benutzt werden. Zu Bruch gegangene oder abhanden gekommene Teile sind der Ortsgemeinde zu den Einstandskosten auf Anforderung zu ersetzen.
  5. Bestuhlung, sonstige Einrichtungsgegenstände oder Geschirr werden grundsätzlich nicht  ausgeliehen.
  6. Die Ortsgemeinde wird als Hausherr durch den Ortsbürgermeister oder  durch eine beauftragte Person vertreten. Ihren Anordnungen ist Folge zu  leisten.
  7. Vor und nach jeder Benutzung erfolgt eine Übergabe der Räume und Ein-  Richtungsgegenstände bei der die ordnungsgemäße und vollständige  Übergabe jeweils durch Unterschrift zu bestätigen ist.
  8. Die Benutzer verpflichten sich die Regelungen zum Rauchverbot – Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz vom 15.02.2008 - und das gültige Jugendschutzgesetz sowie die geltenden Notfallregelungen für das Bürgerhaus zu beachten.
  9. Die Benutzer haften - unabhängig von Verschulden - für alle Schäden, die durch die Benutzung an den Räumen und Einrichtungsgegenständen       entstehen, soweit diese nicht zweifelsfrei erkennbar auf Abnutzung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die Benutzer haften insbesondere für Verstöße gegen diese Benutzungsordnung.

    Die Benutzer haften unter dem Verzicht des Rückgriffes auf die Grundstückseigentümerin für alle Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung einschließlich der Zuwegungen entstehen.
  10. Die Ortsgemeinde behält sich vor, Benutzer bei denen es zu erheblichen Verstößen gegen die Benutzungsordnung kam zukünftig von der Benutzung auszuschließen.   
  11. Die jeweiligen Benutzungsentgelte werden durch Beschluss des Ortsgemeinderates festgesetzt. Soweit eine Kaution festgesetzt ist, ist diese beim Ortsbürgermeister zu hinterlegen. Die Benutzungsentgelte sind auf Anforderung an die Verbandsgemeindekasse Kirn-Land zu entrichten. Eine Aufstellung der aktuellen Benutzungsentgelte sowie der gesondert abzurechnenden Nebenkosten sind dieser Benutzungsordnung beigefügt.