Benutzungsentgelte Bürgerhaus
gem. Beschluss des Ortsgemeinderates vom 02.12.2024
Allgemeine Regelungen
1. Für das Bürgerhaus ist eine Benutzungsordnung erlassen, in der die Rechte und Pflichten der Benutzer geregelt sind.
2. Mit den einzelnen Nutzern werden schriftliche Benutzungsvereinbarungen abgeschlossen. Grundlage dafür ist die Benutzungsordnung sowie die vom Ortsgemeinderat beschlossene Gebührenregelung über die Benutzungsentgelte.
3. Von der Ortsgemeinde ist ein Inventarverzeichnis erstellt. Vor und nach jeder Benutzung des Bürgerhauses hat eine Übergabe mit Bestätigung des mangelfreien Zustandes des Gebäudes sowie der Vollzähligkeit des Inventars zu erfolgen. Darüber ist ein Protokoll zu führen. Beschädigungen werden in Rechnung gestellt.
Großer Saal einschl. Küche und Thekenanlage
Anlass | Miete | Nebenkosten Wasser/Abwasser, Heizung, Strom, Verbrauchsmaterial | Reinigung | Gesamt |
1. Trauerfeiern | 100 Euro | 50 Euro | 150 Euro | 300 Euro |
2. Private Feiern | 500Euro | 150 Euro | 200 Euro | 850 Euro |
3. Vereinsveranstaltungen | 250 Euro | 150 Euro | 200 Euro | 600 Euro |
1. Die Benutzungsentgelte gelten für drei Tage (den Nutzungstag, einen Tag vor und einen Tag danach). Für zusätzliche Nutzungstage wird ein Betrag von 50 Euro pro Tag erhoben.
2. Auf private Feiern einheimischer Bürger wird ein Rabatt von 50% auf die Mietkosten gewährt.
3. Einheimischen Vereinen wird pro Kalenderjahr die Miete für eine Veranstaltung erlassen.
4. Bei der Nutzung der großen Melita-Kaffeemaschine erfolgt die Bedienung nur durch von der Ortsgemeinde autorisiertes Personal gegen eine Gebühr von 50 Euro.
5. Die Grobreinigung (besenrein) hat jeweils durch den Benutzer zu erfolgen. Die Endreinigung erfolgt durch eine von der Ortsgemeinde beauftragte Person/en bzw. Firma. Hierfür wird eine Reinigungspauschale von 200,-€ fällig.
6. Poltern am Bürgerhaus anlässlich von Polterabenden/Polterhochzeiten ist generell verboten.
Nebenraum im Obergeschoss
1. Private Feiern | 45 Euro |
2. mit Benutzung der Küche | 60 Euro |
3. Die Benutzungsentgelte gelten für einen Nutzungstag. Bei unmittelbarer Nutzung vor/nach dem eigentlichen Nutzungstag wir ein Zuschlag von 1/3 des Benutzungsentgeltes je weiterer Nutzungstag erhoben.
4. von auswärtigen Benutzern wird ein Zuschlag von 75 % (75,- € bzw. 105,- €) des jeweiligen Nutzungsentgeltes erhoben.
5. von auswärtigen Benutzern wird eine Kaution in Höhe von 150 % (120 Euro bzw. 150 Euro) des jeweiligen Nutzungsentgeltes erhoben.
6. bei der Nutzung werden die Kosten für Wasser / Abwasser, Strom, Heizung und Verbrauchsmaterial zusätzlich erhoben
7. die Grobreinigung hat jeweils durch den Benutzer zu erfolgen. Die Endreinigung erfolgt( nach tatsächlichem Aufwand), durch von der Ortsgemeinde beauftragte Person/en bzw. Firma gegen Bezahlung. Dies entspricht aktuell 42 Euro.
III . Allgemeine Regelungen
1. Für das Bürgerhaus ist eine Benutzungsordnung erlassen , in der die Rechte und Pflichten der Benutzer geregelt sind.
2. Mit den einzelnen Benutzern werden Benutzungsvereinbarungen abgeschlossen. Grundlage dafür ist die Benutzungsordnung sowie die vom Ortsgemeinderat beschlossene Gebührenregelung.
3. Von der Ortsgemeinde ist ein Inventarverzeichnis erstellt. Vor und nach jeder Benutzung des Bürgerhauses hat eine Übergabe mit
Bestätigung des mangelfreien Zustandes des Gebäudes sowie der Vollzähligkeit des Inventars zu erfolgen. Darüber ist ein Protokoll zu führen.
Die Übergabe und Übernahme hat durch dafür autorisiertes Personal der Ortsgemeinde Bärenbach gegen Bezahlung (1Std, bzw. 2 Std, x aktueller Stundenlohn (13 Euro/Std,)) durch den Kostenträger zu erfolgen.