Benutzungsentgelte Bürgerhaus
gem. Beschluss des Ortsgemeinderates vom 23.06.2015
I.Großer Saal einschl. Küche und Thekenanlage
1. Trauerfeiern | 80 Euro |
2. Private Feiern | 105 Euro |
3. Vereinsveranstaltungen | 120 Euro |
4. Veranstaltungen auswärtiger Vereine | 240 Euro |
5. Die Benutzungsentgelte gelten für einen Nutzungstag. Bei unmittelbarer Nutzung vor/nach dem eigentlichen Nutzungstag wir ein Zuschlag von 1/3 des Benutzungsentgeltes je weiterer Nutzungstag erhoben.
6. Von auswärtigen, privaten Nutzern wird ein Zuschlag von 75 % (140 Euro bzw. 185 Euro) sowie eine Kaution in Höhe von 150% (210 Euro bzw. 280 Euro) des jeweiligen Nutzungsentgeltes erhoben.
7. Von auswärtigen Vereinen wird eine Kaution von 360 Euro erhoben.
8. Bei der Nutzung werden die Kosten für Wasser / Abwasser, Strom, Heizung und Verbrauchsmaterial zusätzlich erhoben.
9. Bei der Nutzung der großen Melita-Kaffeemaschine hat deren Bedienung nur durch autorisiertes Personal gegen Bezahlung (1,5 Std x akt. Stundenlohn) zu erfolgen. Dies entspricht aktuell 20 Euro.
10. Die Grobreinigung hat jeweils durch den Benutzer zu erfolgen. Die Endreinigung erfolgt (nach tatsächlichem Aufwand), durch von der Ortsgemeinde beauftragte Person/en bzw. Firma gegen Bezahlung. Dies entspricht aktuell 104 Euro.
11. Poltern am Bürgerhaus anlässlich von Polterabenden / Polterhochzeiten ist generell verboten.
II. Nebenraum im Obergeschoss
1. Private Feiern | 45 Euro |
2. mit Benutzung der Küche | 60 Euro |
3. Die Benutzungsentgelte gelten für einen Nutzungstag. Bei unmittelbarer Nutzung vor/nach dem eigentlichen Nutzungstag wir ein Zuschlag von 1/3 des Benutzungsentgeltes je weiterer Nutzungstag erhoben.
4. von auswärtigen Benutzern wird ein Zuschlag von 75 % (75,- € bzw. 105,- €) des jeweiligen Nutzungsentgeltes erhoben.
5. von auswärtigen Benutzern wird eine Kaution in Höhe von 150 % (120 Euro bzw. 150 Euro) des jeweiligen Nutzungsentgeltes erhoben.
6. bei der Nutzung werden die Kosten für Wasser / Abwasser, Strom, Heizung und Verbrauchsmaterial zusätzlich erhoben
7. die Grobreinigung hat jeweils durch den Benutzer zu erfolgen. Die Endreinigung erfolgt( nach tatsächlichem Aufwand), durch von der Ortsgemeinde beauftragte Person/en bzw. Firma gegen Bezahlung. Dies entspricht aktuell 42 Euro.
III . Allgemeine Regelungen
1. Für das Bürgerhaus ist eine Benutzungsordnung erlassen , in der die Rechte und Pflichten der Benutzer geregelt sind.
2. Mit den einzelnen Benutzern werden Benutzungsvereinbarungen abgeschlossen. Grundlage dafür ist die Benutzungsordnung sowie die vom Ortsgemeinderat beschlossene Gebührenregelung.
3. Von der Ortsgemeinde ist ein Inventarverzeichnis erstellt. Vor und nach jeder Benutzung des Bürgerhauses hat eine Übergabe mit
Bestätigung des mangelfreien Zustandes des Gebäudes sowie der Vollzähligkeit des Inventars zu erfolgen. Darüber ist ein Protokoll zu führen.
Die Übergabe und Übernahme hat durch dafür autorisiertes Personal der Ortsgemeinde Bärenbach gegen Bezahlung (1Std, bzw. 2 Std, x aktueller Stundenlohn (13 Euro/Std,)) durch den Kostenträger zu erfolgen.